Geschäftsbedingungen Firma PS-Anhänger

 

1.

Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung der umseitigen Bestellung durch den Auftraggeber zustande. Der Unterzeichner der Bestellung versichert ausdrücklich, hierzu bevollmächtigt zu sein. Der Vertrag kann inh. 14 Tage gekündigt werden. Die Fa.PS-Anhänger  hat das Recht zum unbefristeten Rücktritt vom Vertrag, wenn vereinbarte Zahlungstermine vom Auftraggeber nicht eingehalten werden.

 

2.

Der umseitige Bestellschein stellt gleichzeitig eine Vorabrechnung dar, der Besteller erhält eine Durchschrift. Die Originalrechnung folgt inh. 5 Tage per Post. Der Rechnungsbetrag ist, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine etwaige Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.) berechtigt die Fa.PS-Anhänger zur Nachforderung des Differenzbetrags. Vertreter haben nur gegen Vorlage einer von der Fa.PS-Anhänger  gesondert als solche ausgestellte Vollmacht Inkassobefugnis.

 

3.

Die zur Durchführung des Auftrags benötigten Druckunterlagen, Texte, Klischees, Dateien usw. sind bei Auftragserteilung zu übergeben oder spätestens innerhalb von 8 Tagen an die Fa.PS-Anhänger zu liefern. Erfolgt dies nicht, so kann die Fa.PS-Anhänger  die Gestalltung der Werbefläche nach eigenem Ermessen vornehmen oder die bestellte Fläche mit dem Text „ Reserviert für die Firma...“ füllen. Eine derartige Ausführung des Auftrags berechtigt den Besteller nicht zu Kürzungen des vereinbarten Rechnungsbetrags. Sobald eine geeignete Druckvorlage nachgereicht wird, erfolgt die Beschriftung der Werbefläche, die Zeitverzögerung bei nicht termingerechter Einreichung der Vorlage wird nicht auf den Mietzeitraum angerechnet. Die Fa.PS-Anhänger  gewährleistet die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen technischen Möglichkeiten. Liefert der Auftraggeber keine, ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen, so ist die Fa.PS-Anhänger  zur Neuherstellung dieser Unterlagen auf Kosten des Auftragsgebers berechtigt. Der Auftraggeber ist bei ganz oder teilweise unleserlichem oder unrichtigem Abdruck zu einer Zahlungsminderung berechtigt, es sei denn, dass die Beschriftung durch den Mangel nur unerheblich beeinträchtigt wurde. Eine weitergehende Haftung für technische Fehler, redaktionelle Irrtümer, fehlerhafte Veröffentlichung ist ausgeschlossen. Sämtliche Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort nach Vorlage des Korrekturabzugs schriftlich geltend gemacht werden.

 

4.

Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht jedoch nur, wenn diese von Fa.PS-Anhänger  schriftlich bestätigt wurde. Aus der Nichterfüllung von Platzierungswünschen kann der Besteller kein Rücktrittsrecht und keine Schadensersatzanspruche herleiten. Für die Richtigkeit der auf dem umseitigen Bestellschein aufgeführten Anzeigentexte, der übergebenen oder nachgelieferten Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Eventuelle Änderungen dieser Angaben nach Auftragserteilung sind der Fa.PS-Anhänger  unverzüglich und schriftlich mitzuteilen, um Fehler zu verhindern.

 

5.

Korrekturabzüge werden persönlich oder per Post dem Auftraggeber vorgelegt, diese sofort auf evtl. Fehler zu prüfen und freizugeben sind. Gibt der Auftraggeber dem ihn übergebenen Korrekturabzug nicht innerhalb der bei Übergabe gesetzten Frist zurück, so gilt dies als Genehmigung zum Druck in vorgelegter Form.

 

6.

Die Fa. PS-Anhänger  kann vom Vertrag wegen falscher Auftragsberechnung, wegen des Inhaltes des Druckauftrags oder wegen der technischen Form zurücktreten. Dieser Rücktritt ist dem Auftraggeber unverzüglich durch die Fa. PS-Anhänger  schriftlich mitzuteilen.

 

7.

Die durch unvorhergesehene technische Schwierigkeiten, sonstige unverschuldete Leistungsstörungen oder durch höhere Gewalt verursachte Verzögerung bei der Veröffentlichung geben dem Auftraggeber kein Recht zur Minderung, zum Rücktritt oder zum Schadenersatz. In einem derartigen Fall ausgefallene oder verzögerte Veröffentlichungen werden von Fa. PS-Anhänger  inh. 8 Wochen nachgeholt und die Zeitverzögerung ohne Aufpreis verlängert (12 Monate). Weitergehende Ansprüche hat der Auftraggeber nicht.

 

8.

Geschäftsaufgabe oder Geschäftsübergabe geben dem Auftraggeber nicht die Möglichkeit, sich vom Vertrag loszusagen. Er bleibt weiterhin verpflichtet, den vereinbarten Rechnungsbetrag zu bezahlen. Bei vollständiger Bezahlung hat der Auftraggeber jedoch die Möglichkeit, die Rechte auf die noch nicht durchgeführte und noch zu erbringende Veröffentlichung auf einen Geschäftsnachfolger zu übertragen.

 

9.

Neben den hier abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den umseitig niedergelegten schriftlichen Vereinbarungen wurden keine weiteren mündlichen Vereinbarungen getroffen.

 

10.

Der Auftraggeber trägt die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte, Beschriftungen herzustellen oder zu liefern, so sind wir nicht verpflichtet, die Rechtslage nachzuprüfen, aber berechtigt, jede weitere Tätigkeit einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten und des entgangenen Gewinns zu verlangen. Aufträge mit Abbildungen von pornographischen Bildern, nationalsozialistischen Motiven und sonstigen Verstößen gegen Gesetze und Gute Sitten werden von uns nicht ausgeführt.

11.

Erfüllungsort ist München, Gerichtsstand für Kaufleute im Sinn von § 38 ZPO ist München. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

12.

Sollte eine der oben angeführten Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt hiervon der übrige Teil dieser Klausel und die übrigen Klauseln insgesamt unberührt.