§ 4     Pflichten des Mieters

(1)

Der Mieter verpflichtet sich den Anhänger sinngemäß und
den Bestimmungen der StVO und StVZo zu verwenden. Der Mieter ist während der Nutzungsdauer
für die Verkehrs- und Betriebssicherheit verantwortlich. Auf ausreichende
Ladungssicherung hat der Nutzer selbst zu Achten, für Beschädigungen übernimmt
der Vermieter keinerlei Haftung, oder kommt in anderweitiger Art für Schäden
auf.
Der Mieter verpflichtet sich, die
Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur
sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise o.Ä.), soweit
diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die
Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor
Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über
die sachgemäße Benutzung zu informieren.

 

(2)             Der Mieter hat das Fahrzeug bei Abholung auf sichtbare
Schäden zu überprüfen und diese dem Vermieter mitzuteilen. Der Mieter haftet
dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der ihm
obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden (z.b.
Schäden oder Löcher im Aufbau, Platter Reifen, usw). Veränderungen oder
Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt
werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile.

 

(3)             Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der
Mietsache unverzüglich anzuzeigen und zu ersetzten. Fahrten ausserhalb der
Bundesrepublik Deutschland sind nicht erlaubt, ausser es liegt vom Vermieter
eine schriftliche Erlaubnis vor.

 

(4)            Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache
am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem
er sie vom Vermieter erhalten hat in einem gesäuberten Zustand. Gibt der Mieter
die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der
Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der
Preisberechnung in § 2 für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre.
Die Geltendmachung weiter gehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

 

(5)            Bei einem Schaden sowohl im Innland als
auch im Ausland ist der Anhänger immer zum Übergabestandort 85716
Unterschleißheim zurück zu bringen oder auf Kosten des Mieters durch ein
Abschleppunternehmen bringen zu lassen. Bei einem Unfall ist stets sofort die
Polizei und der Vermieter zu benachrichtigen.

 

(6)           Der Mieter hat überprüft, und ist selbst verantwortlich dafür, ob das Zugfahrzeug  für

                die Fahrzeugkombination  geeignet ist. Der Mieter bestätigt das er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisist, die auch zum ziehen des gemietetenAnhängers berechtigt.

 

§ 5             Pflichten des Vermieters

 

(1)             Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den
Mietgegenstand für den oben angegebenen Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen
Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Er
versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt ist.

 

(2)             Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholungbereitzuhalten. Er ist                         nicht verrpflichtet, die Mietsache an einen anderen Ort
                  als seinen Wohn- oder Geschäftssitz zu versenden. Tut er es dennoch, so
                  geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Mieters.

 

 

 

§ 6             Vertragslaufzeit

 

                 Der Vertrag wird auf die in § 1 bestimmte Zeit
geschlossen und ist vor Ablauf der Zeit von keiner Partei ordentlich kündbar.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

 

§ 7             Salvatorische Klausel

 

                 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden
Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die
Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen
Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.

 

 

 

 

Vermieter:

 

 

Firma
Schnitzer Anhängerwerbung und –verleih

Bertha-von-Suttner-Strasse
5

85716
Unterschleißheim

Tel.:
089/3104708

Fax:
089/3104975

 

info@ps-anhaenger.de

www.ps-anhaenger.de